Ab heute, dem 1. August 2024 gilt eine neue Förderbekanntmachung. Die wohl größte Neuerung bei MID-Digitale Sicherheit ist die Reduzierung der Förderquote für Kleinst- und Kleinunternehmen von 70 % auf 50 %, wie es schon zuvor bei den mittleren Unternehmen bis 250 Mitarbeitenden der Fall war. Somit ist die 50 %-Quote nun für alle teilnehmenden Unternehmen gültig. Die aktuelle Bekanntmachung mit den detaillierten Rahmenbedingungen zu den förderfähigen Maßnahmen und Anforderungen an die Antragstellenden finden Sie hier.
Im Förderportal auf der Webseite des Förderträgers können Sie einsehen, in welchem Zeitraum Sie sich für die nächste Losziehung anmelden können und wann diese stattfindet. Zusätzlich werden dort die Anzahl der Teilnehmenden der aktuellen Ziehung sowie die verfügbaren Förderplätze veröffentlicht.
Einen Überblick zu den wichtigsten Informationen zur Förderung haben wir für Sie zusammengestellt.